"Konzepte hinter
der Fassade"
BRANDSCHUTZPLANUNG
modern, bedarfsgerecht und perfekt auf das Objekt ausgerichtet
aus Sachverständigenhand
BRANDSCHUTZPLANUNG
modern, bedarfsgerecht und perfekt auf das Objekt ausgerichtet
aus Sachverständigenhand
„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“ (OVG Münster 10A 363/86)
WER WIR SIND
Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS)
Sachverständiger für brandschutztechnische Bau- und Objektüberwachung (EIPOS)
Schon Mehr als
Brandschutzprojekte
BRANDSCHUTZ
Wenn es brennt, dann müssen unsere wichtigsten Werte geschützt sein! Dies erreichen wir durch Definition und die gesetzlichen Vorgaben zu sogenannten Schutzzielen.
Wir sehen ihn nicht immer, den Brandschutz, aber er ist da. Er zeigt sich in Form von Gebäudekonstruktionen, als Anlagentechnik oder im alltäglichen, betrieblichen Ablauf. Das alles ist Brandschutz.
Und nur wenn alle Akteure im Brandschutz perfekt zusammen agieren, dann können wir unseren gesetzten Schutzzielen gerecht werden und unsere Werte schützen.
Im vorbeugenden Brandschutz planen wir von Beginn einer Neu- oder Umbaumaßnahme mit allen Instrumenten der modernen Brandschutzerkenntnissen und den aktuellen Gesetzesanforderungen, um einen Schaden im Fall der Fälle abzuwenden.
UNSERE LEISTUNGEN
Fachplanungen und Fachberatungen im vorbeugenden Brandschutz
sowie im Rahmen des betrieblichen Gefahren- und Notfallmanagements
Mit Hilfe von Brandschutzkonzepten, oder auch Brandschutznachweise genannt, werden die brandschutztechnischen Anforderungen und Bedürfnisse eines neu entstehenden, oder auch bestehend zu bewertenden Objektes beschrieben und festgelegt. Brandschutzkonzepte werden meist bauordnungsrechtlich im Sonderbau, aber auch im Regelbau gefordert oder von den zuständigen Entwurfsverfassern im Baugenehmigungsverfahren als Leistung der Fachplanung Brandschutz beauftragt. Auch die brandschutztechnische Zustandsbewertung bestehender Objekte lässt sich in Brandschutzkonzepten /-nachweisen ebenso abbilden und ermöglicht so wirtschaftliche und zukunftsweisende Planungen.
Brandschutztechnischen Sachverhalte lassen sich in Form von Stellungnahmen lösungsorientiert oder rein feststellend bewerten.
Vorhabenbezogenen Brandschutzplanungen ermöglichen schon in frühen Projektphasen eine grundlegende Ausrichtung der Objektgestaltung, indem zur Verwendung kommende baurechtliche Anforderungen zu den Themen des Brandschutzes beschrieben werden.
Unsere Tätigkeiten in den Brandschutzleistungsphasen LP 5 bis 9 bezeichnet die brandschutztechnische Projektbegleitung bis zur Inbetriebnahme und darüber hinaus in der weiteren Objektbetreuung. Die oftmals behördlich geforderte Sachverständigenbescheinigung zur auflagenkonformen Ausführung der Brandschutzmaßnahmen lässt sich hierin wiederfinden.
Oftmals wird die Forderung zur Bestellung eines objektbezogenen Brandschutzbeauftragten durch Auflagen im Baugenehmigungsverfahren oder anderweitigen Vorschriften festgesetzt und der Unternehmer/Betreiber somit zur Gestellung verpflichtet. Ebenfalls können unzählige fachspezifische Fragestellungen zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten innerhalb eines Betriebes führen.
Als externer Brandschutzbeauftragter übernehmen wir diese Funktion gerne für Sie. Wir beraten und unterstützen dabei in allen Bereichen des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes auf Grundlage der Regel der DGUV 205-003 und bieten Ihnen dabei den Mehrwert weitreichender Brandschutzkenntnisse auf Sachverständigenbasis.
Brandschutztechnische Schulung von Vorgesetzten, Brandschutzbeauftragten und /-Helfern, Räumungs-/Evakuierungshelfern oder Mitarbeitern gemäß geltender Vorgaben.
Fachberatung zu Themen des vorbeugenden Brandschutzes
Auf Grundlage der DIN 14096 erstellen wir Brandschutzordnungen der Teile A – C speziell nach den objektbezogenen Bedürfnissen.
Feuerwehrpläne nach DIN 14095 beinhaltet Objektinformationen für die Feuerwehr in grafischer Darstellung. Feuerwehpläne werden behördlich gefordert und unterliegend der behördlichen Genehmigungspflicht. Die Erstellung solcher Pläne Bedarf ausreichender Kenntnisse darin und findet in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Brandschutzdienststelle statt.
Der Betreiber baulicher Anlagen hat den Feuerwehrplan mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen. Änderungen der örtlichen Gegebenheiten bedürfen der Überarbeitung der Pläne.
Die Erstellung von behördlich geforderten Feuerwehrlaufkarten erfolgt gemäß DIN 14675 und hat zum Ziel, einsatztaktische Objektgegebenheiten für die Feuerwehr darzustellen. Die Erstellung erfolgt in enger Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle. Auch Feuerwehrlaufkarten müssen regelmäßig auf Aktualität überprüft werden.
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 dienen Mitarbeitern und Besuchern zur schnellen Orientierung im Gebäude. Wir erstellen diese Plansätze standortbezogen und auf Wunsch auch mehrsprachig.
Der Betreiber baulicher Anlagen hat die Pläne mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person auf Aktualität prüfen zu lassen.
Brandschutzpläne dienen der Visualisierung von brandschutztechnischen Anforderungen und Anlagen auf Grundlage standardisierter Symbol- und Bauteilanforderungen und sind Bestandteil von Brandschutzkonzepten.
Unterschiedliche Akutereignisse wie Brände, Austritt von Gefahrstoffen, Amoktaten, usw. können eine Evakuierung eines Betriebes auslösen. In diesem Falle müssen betroffenen Personen sofort sicher und schnell aus dem gefährdeten Bereich evakuiert werden, um vor Schaden geschützt zu sein. Dies gelingt durch die Aufstellung, Einführung und Erprobung von Evakuierungskonzepten, welche wir auf Grundlage jahrelanger Erfahrungen mit Ihnen zusammen erstellen. Evakuierungskonzepte sind mindestens alle zwei Jahre auf Aktualität zu überprüfen.
Projektsteuerung und -management für brandschutztechnische Umsetzungsmaßnahmen
Erarbeitung, Implementierung und Steuerung des betrieblichen Notfallmanagements
